§14 abs. 1 satz 3 lbv
Bei gleicher eignung werden frauen bevorzugt
In der Stellenausschreibung stand aber: "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung bevorzugt".. 1.) Habe ich Anspruch auf Auskunft warum und inwiefern ich weniger geeignet als andere Bewerber angesehen werde?. 2.).Sgb ix bevorzugte einstellung schwerbehinderter Personen mit einem Behinderungsgrad zwischen 30 und 50 können eine Gleichstellung beantragen. Arbeitgeber mit mindestens 20 Angestellten sind verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz der Arbeitsplätze an Schwerbehinderte zu vergeben. Arbeitnehmer müssen im Bewerbungsgespräch keine Auskunft über eine Behinderung geben.
Öffentlicher dienst schwerbehinderte bevorzugt Arbeitgeber müssen in ihren Ausschreibungen auch nicht aufführen, dass Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Das Allgemeine.
§14 abs. 1 satz 3 lbv Nur bei gleicher Eignung wäre dieser bevorzugt zu berücksichtigen. Noch bevorzugter sind schwerbehinderte Frauen zu behandeln – natürlich nur, wenn sie ebenfalls gleich gut geeignet sind. Berücksichtigen auch Sie bitte immer die gleiche Eignung bei Ihrer Beteiligung zur Einstellung.