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Teilzeit und befristungsgesetz § 9


Teilzeit und befristungsgesetz § 8 Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis.

Teilzeit gesetz überstunden Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften. § 1 Zielsetzung. § 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. § 3 Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers.


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Teilzeit gesetz stunden Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, das für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (somit auch für Mini-Jobber) gilt, hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Teilzeitarbeit festgelegt. Neben dem Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit ist ab 1. Januar auch ein Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit.



Teilzeitbefristungsgesetz pdf Die Regelungen zur Teilzeitarbeit gelten für alle Angestellten, einschließlich Minijobber (§2 TzBfG), Personen in Elternzeit und Führungskräfte (§6 TzBfG). Der Anspruch besteht nicht bei Beamten und bei allen Auszubildenden.

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Teilzeit und befristungsgesetz § 9 Rund um das Gesetz zur Teilzeit. Hier bieten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zur gesetzlichen Regelung der Teilzeitarbeit. Durch die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft und den fortschreitenden Einsatz neuer Technologien ergeben sich neue Anforderungen in der Gesellschaft. Auch unsere Arbeitswelt ist im Wandel.



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Teilzeit und befristungsgesetz § 14 tatsächlich betreuen oder pflegen, ist auf Antrag Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu bewilligen, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. (1a) Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, 1. bei denen die in Absatz 1 genannten Gründe vorliegen oder. 2.

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Hinweise zu Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Freistellung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern im Land NRW Gemeinsamer Runderlass des Ministerium des Innern 24 - /17, des Ministeriums der Finanzen P - _ / und des Ministeriums der Justiz - Z.

Teilzeit- und befristungsgesetz zusammenfassung Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist in vier Abschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt (§§ 1–5 TzBfG) enthält allgemeine Vorschriften wie Zielsetzung, Definitionen von Teilzeitarbeit und Befristung sowie Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbote. Unter anderem legt § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG fest, dass das Entgelt bei Teilzeit.